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Kirchgemeindeversammlung Herzogenbuchsee

 

Dienstag, 26. Juni 2012

20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus

 

Wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung.

 

Aktenauflage: 30 Tage vor der Kirchgemeinde-Versammlung im Kirchgemeinde-Sekretariat, Bettenhausenstrasse 10, 3360 Herzogenbuchsee.

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter Beschwerde geführt werden.

Gemäss Art. 65 des Organisationsreglementes (OgR) der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee vom 1. Januar 2010 liegt das Protokoll spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.

 

Der Kirchgemeinderat